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  • Go-Digital Förderung 

    Sie sind ein kleines oder mittleres Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks und wollen Ihre Prozesse digitalisieren? Sie möchten von der staatlichen Förderung profitieren, scheuen aber den formellen Aufwand? Dann sollten Sie go-digital kennenlernen! 

    Hier geht es zur Förderung: 

Förderprogramm "go-digital" 

Immer mehr Geschäftsprozesse werden digitalisiert. Dies ist aktuell einer der grössten Herausforderungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie das Handwerk. 

Um sich im Wettbewerb nachhaltig behaupten zu können, ist es jedoch wichtig, die Digitalisierung in allen Geschäftsprozessen im Unternehmen fest zu etablieren.

Hier setzt das Förderprogramm "go-digital" an: Mit seinen fünf Modulen „Digitalisierungsstrategie“, „IT-Sicherheit“, "Digitalisierte Geschäftsprozesse", „Datenkompetenz – go-data“ und "Digitale Markterschließung" richtet sich "go-digital" gezielt an kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und an das Handwerk. Individuell und praxiswirksam bietet das Programm Beratungs- und Umsetzungsleistungen, um Unternehmen auf dem Weg in die digitale Zukunft zu unterstützen.

Um Ihr Unternehmen in bürokratischen Erfordernissen zu entlasten, übernimmt die mprofi AG als autorisiertes Beratungsunternehmen die Antragstellung für die Förderung. Wir sind nicht nur für die Antragstellung und die Beratungsleistung zuständig, sondern auch für die Abrechnung und die Einreichung der Verwendungsnachweise. 

Folgende Kriterien müssen wir als autorisiertes Beratungsunternehmen erfüllen:

  • Fachliche Expertise
  • Wirtschaftliche Stabilität
  • Betriebswirtschaftliche und methodische Expertise inkl. Gewähr einer wettbewerbsneutralen Beratung
  • Bezug zu kleinbetrieblichen Beratungsklientel
  • Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen
  • Erfüllung und Gewährleistung der Qualitätsstandards 

Wie hoch ist die Förderung?

Gefördert werden Beratungsleistungen mit einem Fördersatz von 50 Prozent auf einen maximalen Beratertagesatz von 1.100 Euro. Der Förderumfang beträgt maximal 30 Tage in einem Zeitraum von einem halben Jahr.